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Verbraucherschutz
Backhaus verurteilt Neues Meldegesetz scharf
"Seit Jahrzehnten kämpfen Daten- und Verbraucherschützer gegen den Missbrauch personenbezogener Daten. Ebenso lange werben wir bei den Bürgerinnen und Bürgern um einen sorgsamen und überlegten Umgang mit persönlichen Daten, damit nur derjenige sie erhält, der sie auch wirklich braucht. Und jetzt sollen Meldeämter solche Daten gegen Gebühr verkaufen dürfen? Das ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht aller, die sich seit Jahren engagiert für den Verbraucherschutz einsetzen, sondern schlicht und einfach skandalös", so der Minister.
Unter Verweis auf die nach der Sommerpause anstehende Behandlung im Bundesrat erteilt er einem Adresshandel von Amtswegen zugleich eine klare Abfuhr. "Auf keinen Fall werden wir solche Regelungen zulassen! Der Staat und seine Behörden sind zuallererst den Bürgern und dem Schutz ihrer berechtigten Interessen verpflichtet." Dass Verbraucherschützer und Datenschutzexperten nur die Köpfe schütteln, kann Minister Backhaus verstehen. Er verweist darauf, dass Inhaber personenbezogener Daten in den letzten Jahren mittels aggressiver Werbung oder dubioser Vorgehensweisen Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher belästigt und genötigt hätten.
Höchst blamabel sei es, dass die Regierungsfraktionen im Bundestag auf die Idee kommen konnten, so etwas allen Ernstes vorzuschlagen, sagt der Minister. "Entweder weiß man dort mittlerweile wirklich nicht mehr, was man tut, oder - schlimmer noch - werden die Interessen der Wirtschaft, noch dazu in dem dubiosen Bereich des Adressenhandels, bewusst über grundlegende Interessen der Bürgerinnen und Bürger gestellt!"
Hintergrund:
Mit dem neuen Gesetz sollen Vorgaben der Föderalismusreform aus 2006 umgesetzt werden, wonach das Melderecht von den Ländern auf den Bund übergeht. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Meldebehörden in Deutschland künftig bestimmte Daten der Bürgerinnen und Bürger wie Namen, Titel und Anschriften sowie Informationen über Sterbefälle gegen Gebühr an gewerbliche Unternehmen weitergeben dürfen. Interesse an solchen Daten haben erfahrungsgemäß insbesondere kommerzielle Adresshändler, deren Praktiken schon heute heftige Kritik erfahren, weil grundsätzliche datenschutzrechtliche Mindestanforderungen oft nicht eingehalten werden.
Zwar sollen die Bürger wie bisher schriftlich beim Amt Widerspruch gegen eine solche Praxis einlegen dürfen. Jedoch sieht der Gesetzentwurf eine ausdrückliche Ausnahmeregelung vor. Danach soll das Widerspruchsrecht nicht greifen, wenn sich ein kommerzieller Nachfrager bei ihm bekannte Daten nur bestätigen oder aktualisieren lassen will.
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